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XX. Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
(V01-Y98)

Gesetzliche Maßnahmen und Kriegshandlungen
(Y35-Y36)

Y35 Gesetzliche Maßnahme

Y35.0 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von Feuerwaffen [Schußwaffen]

Verletzung bei gesetzlicher Maßnahme durch:
- Gewehrkugel oder Gummigeschoß
- Maschinengewehr
- Revolver

Y35.1 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von Explosivstoffen

Verletzung bei gesetzlicher Maßnahme durch:
- Dynamit
- Explosivgeschoß
- Granatwerfergeschoß
- Handgranate

Y35.2 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von Gas

Verletzung oder Vergiftung bei gesetzlicher Maßnahme:
- Ersticken durch Gas
- Gasvergiftung
- Verletzung durch Tränengas

Y35.3 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von stumpfen Gegenständen

Schlag, Stoß bei gesetzlicher Maßnahme (mit) (von):
- Knüppel
- Stock
- stumpfem Gegenstand

Y35.4 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von scharfen Gegenständen

Verletzung bei gesetzlicher Maßnahme:
- Bajonettverletzung
- Schnittverletzung
- Stichwunde

Y35.5 Gerichtlich angeordnete Hinrichtung

Jede Hinrichtung aufgrund von Verfügungen der [ständigen oder zeitweiligen] richterlichen oder regierenden Gewalt, wie z.B.:
- Enthaupten (durch Guillotine)
- Erhängen
- Erschießen
- Hinrichtung durch elektrischen Strom
- Todesstrafe
- Tötung durch Gas
- Vergiftung

Y35.6 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz sonstiger näher bezeichneter Mittel

Gewaltanwendung

Y35.7 Gesetzliche Maßnahme, Mittel nicht näher bezeichnet

Y36 Verletzungen durch Kriegshandlungen
Hinweis:

Verletzungen durch Kriegshandlungen, die nach Einstellung der Feindseligkeiten auftreten, sind unter Y36.8 klassifiziert.

Inkl.: Verletzungen von Militär- und Zivilpersonen durch Krieg und zivile Aufstände

Y36.0 Kriegsverletzungen durch Explosion von Seewaffen

Artilleriegeschoß, von Seebasis abgeschossen
Mine o.n.A., auf See oder im Hafen
Seemine
Torpedo
Unterwasserbombe
Unterwasserexplosion

Y36.1 Kriegsverletzungen durch Zerstörung eines Luftfahrzeuges

Durch abstürzendes Luftfahrzeug zerschmettert
Luftfahrzeug:
- Abschuß
- Brand
- Explosion

Y36.2 Kriegsverletzungen durch sonstige Explosionen oder Splitter

Explosion (von) (durch):
- Artilleriegeschoß
- Granatwerfergeschoß
- Ladehemmung
- Rohrkrepierer
Mine o.n.A.
Splitter von:
- Artilleriegeschoß
- Bombe
- Fernlenkgeschoß
- Granate
- Handgranate
- Landmine
- Rakete
- Schrapnell
Splitterbombe (Splitter)
Unbeabsichtigte Explosion von:
- eigenen Waffen
- Kriegsmunition

Y36.3 Kriegsverletzungen durch Feuer, Brände und heiße Substanzen

Asphyxie
Sonstige Verletzungen
Verbrennungen
}
}
}
durch direktes Feuer von einer feuererzeugenden Vorrichtung oder indirekt durch konventionelle Waffen jeder Art
Brandbombe

Y36.4 Kriegsverletzungen durch Feuerwaffen [Schußwaffen] und sonstige Formen der konventionellen Kriegsführung

Bajonettverletzung
Ertrunken während Kriegshandlungen o.n.A.
Geschoß:
- Gewehr
- Karabiner
- Maschinengewehr
- Pistole
Gummigeschoß (aus Gewehr)
Kriegsverwundung
Schrotkugeln

Y36.5 Kriegsverletzungen durch Kernwaffen

Auswirkungen der Druckwelle
Auswirkungen der Lichtstrahlung
Exposition gegenüber ionisierender Strahlung von Kernwaffen
Hitze
Sonstige unmittelbare oder sekundäre Auswirkungen von Kernwaffen

Y36.6 Kriegsverletzungen durch biologische Kampfstoffe

Y36.7 Kriegsverletzungen durch chemische Kampfstoffe und sonstige Formen der unkonventionellen Kriegsführung

Gase, Dämpfe und Chemikalien
Laser

Y36.8 Verletzungen durch Kriegshandlungen, die nach Einstellung der Feindseligkeiten auftreten

Kriegsverletzungen, die unter Y36.0-Y36.7 oder Y36.9 klassifizierbar sind, aber erst nach Einstellung der Feindseligkeiten auftreten
Verletzungen durch Explosion von Bomben oder Minen, die während nach Einstellung der Feindseligkeiten explodierten

Y36.9 Verletzungen durch Kriegshandlungen, nicht näher bezeichnet