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Klassifikations- und Kodierregeln für Transportmittelunfälle

1.
Wenn unklar ist, ob es sich bei einem Ereignis um einen Unfall im Verkehr oder einen Unfall außerhalb des Verkehrs handelt, wird folgendes angenommen:
a Um einen Unfall im Verkehr handelt es sich, wenn das Ereignis in den Kategorien V10-V82 und V87 klassifizierbar ist.

b Um einen Unfall außerhalb des Verkehrs handelt es sich, wenn das Ereignis in den Kategorien V83-V86 klassifizierbar ist. In diesen Kategorien ist das Unfallopfer entweder ein Fußgänger oder der Insasse eines Fahrzeugs, das vornehmlich zum Gebrauch auf nicht öffentlichen Straßen bestimmt ist.


2.
Wenn bei Unfällen mehr als eine Transportmittelart beteiligt ist, sollte folgende Rangfolge benutzt werden:
Luftfahrzeug und Raumfahrzeug (V95-V97)
Wasserfahrzeug (V90-V94)
Sonstige Transportmittelarten (V01-V89, V98-V99)

3.
Bei einem Transportmittelunfall wird das Unfallopfer als Fußgänger klassifiziert (Kategorien V01-V09), wenn es sich bei dem Unfallopfer nicht um einen Fahrzeuginsassen handelt und das Unfallopfer wie folgt beschrieben wird:
Geschlagen
Getötet
Nachgeschleift
Überfahren
Umgeworfen
Verletzt
Zerquetscht
}
}
}
}
}
}
}
von jedem Transportmittel, einschließlich
{
{
{
{
{
{
{
{
{
{
{
{
{
{
{
{
{
{
Auto
Bulldozer
Bus
dreirädriges Fahrzeug
Fahrrad
gerittenes Tier
Lastkraftwagen
Lieferwagen
Motorrad
Personenkraftwagen
Schwerlastfahrzeug
Straßenbahn
tierbespanntes Fahrzeug
Traktor
Tram (-Bahn)
Velo
Wohnwagen
Zug

4.
Bei einem Transportmittelunfall ohne Hinweis auf das Verhalten des Unfallopfer wie z.B.:
Auto
Bulldozer
Bus
Fahrrad
Flugzeug
Lastkraftwagen
Lieferwagen
Luftfahrzeug
Motorisiertes Dreirad
Motorrad
Personenkraftwagen
Schiff
Schwerlastfahrzeug
Straßenbahn
Traktor
Tram (-Bahn)
Velo
Wasserfahrzeug
Wohnwagen
Zug
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
Schiffbruch
Unfall
Zertrümmerung
Zusammenstoß
}
}
}
}
o.n.A.
wird das erwähnte Unfallopfer als Fahrzeuginsasse oder Fahrer klassifiziert.

Wenn mehr als ein Fahrzeug erwähnt ist, sollten keine Vermutungen darüber angestellt werden, welches Fahrzeug vom Unfallopfer benutzt wurde, außer wenn es sich um gleiche Fahrzeuge handelt. Statt dessen sind die Schlüsselnummern der Kategorien V87-V88, V90-V94, V95-V97 anzuwenden, wobei die Rangfolge in Hinweis 2 zu berücksichtigen ist.


5.
Enden Transportmittelunfälle wie z.B.:
Fahrzeug (Motor) (ohne Motor):
- aus der Kurve geraten
- außer Kontrolle geraten (durch):
- - Einschlafen des Fahrers
- - Platzen eines Reifens [Reifenpanne]
- - überhöhte Geschwindigkeit
- - Unaufmerksamkeit des Fahrers
- - Versagen eines mechanischen Teils
mit einem Zusammenstoß, ist der Unfall als Zusammenstoß zu klassifizieren. Wenn bei dem Unfall kein Zusammenstoß erfolgt, wird der Unfall entsprechend dem Fahrzeugtyp als Unfall ohne Zusammenstoß klassifiziert.


6.
Enden Transportmittelunfälle, die sich ereignen, während sich das Fahrzeug in Bewegung befindet, wie z.B.:
Brand, ausgebrochen in
Bruch eines Teils
Explosion eines Teils
Gegenstand fällt in oder auf
Getroffenwerden von Gegenstand, geworfen in oder gegen
Sturz, Sprung oder unbeabsichtigtes Gestoßenwerden aus
Unbeabsichtigte Vergiftung durch Auspuffgas
Verletzung durch:
- Geschleudertwerden gegen Teil des oder Gegenstand in
- sich bewegendes Teil
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
Fahrzeug in Bewegung
mit einem Zusammenstoß, ist der Unfall als Zusammenstoß zu klassifizieren. Wenn bei dem Unfall kein Zusammenstoß erfolgt, wird der Unfall entsprechend dem Fahrzeugtyp als Unfall ohne Zusammenstoß klassifiziert.


7.
Landtransportmittelunfälle beschrieben als:
Umstürzen (ohne Zusammenstoß) sind enthalten in V18.-, V28.-, V38.-, V48.-, V58.-, V68.- und V78.-
Zusammenstoß (durch Verlust der Kontrolle) (auf Verkehrsweg) von Fahrzeug mit:
- Baum
- Erdrutsch (im Stillstand)
- Gegenstand, vor Fahrzeug geworfen
- herabgestürztem Gestein
- Hydrant, Strommast etc.
- Leitplanke
- Schutzgeländer oder Sperrgitter
- sonstigen feststehenden, beweglichen oder sich bewegenden Gegenständen
- Straßenbefestigungsmauer
- Stützpfeiler (Brücke) (Überführung)
- Verkehrsinsel
- vorübergehend aufgestelltem Verkehrs- oder Hinweisschild
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
sind enthalten in V17.-, V27.-, V37.-, V47.-, V57.-, V67.- und V77.-
Zusammenstoß mit einem Tier (gehütet, ungehütet) sind enthalten in V10.-, V20.-, V30.-, V40.-, V50.-, V60.- und V70.-
Zusammenstoß mit einem tierbespannten Fahrzeug oder einem Tier, das eine Person trägt, sind enthalten in V16.-, V26.-, V36.-, V46.-, V56.-, V66.- und V76.-