Dieses Kapitel, das in den vorangegangenen Revisionen der ICD als ergänzende Klassifikation bestand, ermöglicht die Klassifizierung von Umweltereignissen und Umständen als Ursache von Verletzungen, Vergiftungen und anderen schädlichen Wirkungen. In Fällen, in denen eine Schlüsselnummer aus diesem Kapitel anwendbar ist, soll diese zusätzlich zu einer die Art des Zustandes bezeichnenden Schlüsselnummer aus einem anderen Kapitel der Klassifikation benutzt werden. Meistens wird der Zustand mit einer Schlüsselnummer aus dem Kapitel XIX "Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98)" zu klassifizieren sein. Die Tabellierung der Todesursachen sollte vorzugsweise sowohl nach der entsprechenden Schlüsselnummer aus dem Kapitel XIX als auch dem Kapitel XX erfolgen; wenn jedoch nur eine Schlüsselnummer tabelliert wird, sollte der Schlüsselnummer aus dem Kapitel XX der Vorzug gegeben werden. Andere Zustände, die durch äußere Ursachen bedingt sein können, sind in den Kapiteln I bis XVIII klassifiziert. In solchen Fällen sollten die Schlüsselnummern aus dem Kapitel XX für die Analyse multipler Zustände als zusätzliche Information benutzt werden.
Folgeerscheinungen äußerer Ursachen von Morbidität und Mortalität sind in den Schlüsselnummern Y85-Y89 enthalten.